Ein handschriftliches Testament lässt sich zu jeder Zeit im „stillen Kämmerlein“ verfassen. Für ein notarielles Testament muss zunächst ein Termin bei einem Notariat vereinbart werden, und es fallen unmittelbare Kosten an. Die Entscheidung für oder gegen ein notarielles Testament sollte trotzdem gut durchdacht werden. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vor- und Nachteile, die ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament aufweist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das notarielle Testament bietet mehr Rechtssicherheit als ein handschriftliches Testament.
- Ein notarielles Testament verursacht in der Regel keine höheren Kosten als ein handschriftliches Testament (zumindest wenn auch Immobilien vererbt werden).
- Ein notarielles Testament verringert im Erbfall den bürokratischen Aufwand für die Erbenden.
- Ein notarielles Testament erfordert es, dass die erblassende Person sich einem Notar, einer Notarin anvertraut und über die eigenen Wünsche bezüglich des Nachlasses spricht.
- Ein handschriftliches Testament lässt sich leichter verändern oder widerrufen, da kein erneuter Termin in einem Notariat erforderlich ist.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass der Nachlass einer Person entsprechend den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den Erbenden aufgeteilt wird. Möchten Erblasser:innen Regelungen treffen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, dann können sie wahlweise ein handschriftliches Testament (§2247 BGB) verfassen oder ein notarielles Testament (§2232 BGB) erstellen lassen. Da sich ein handschriftliches Testament schnell und unkompliziert selbst verfassen lässt, entscheiden sich viele Erblasser:innen für das handschriftliche Testament. Zudem befürchten Erblasser:innen, dass ein notarielles Testament zu hohe Kosten verursacht, zu bürokratisch ist und einen hohen Zeitaufwand bedeutet. Umgekehrt heißt es vielfach, dass jedes Testament notariell beglaubigt sein muss. In diesem Beitrag werden wir diese „Glaubenssätze“ auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersuchen.
Vorteile des notariellen Testaments
Das notarielle Testament wird mit Unterstützung eines Notars, einer Notarin erstellt. Die Arbeit eines Notars, einer Notarin besteht nicht nur darin, das Testament mit einem Stempel zu beurkunden. Vielmehr übernimmt der Notar, die Notarin auch eine fachkundige juristische Beratung und stellt die Geschäftsfähigkeit des:der Testierenden fest. Erblasser:innen haben bei der Erstellung eines notariellen Testamentes grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder der Notar, die Notarin verfasst das Testament im Anschluss an einen Beratungstermin. Oder der Notar, die Notarin überprüft ein von der oder dem Erblassenden selbst verfasstes Testament unter formalen Gesichtspunkten. Für die Tätigkeit des Notariats fallen Kosten an. Die Höhe des Honorars ist im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und orientieren sich an der Höhe des Nachlasswertes.
Feststellung der Identität und Geschäftsfähigkeit
Ein Notar, eine Notarin führt stets eine sogenannte Identitätsfeststellung durch. Gemäß § 10 BeurkG müssen Erblasser:innen im Rahmen der Erstellung eines notariellen Testamentes ihre Ausweisdokumente vorlegen. Auf diese Weise ist geregelt, dass die Echtheit und die Urheberschaft eines Testamentes garantiert ist.
Zudem sind Notare, Notarinnen gemäß § 28 BeurkG verpflichtet, die Geschäftsfähigkeit von Erblasser:innen festzustellen – also die Fähigkeit eine verbindliche Willenserklärung abzugeben. Die Feststellung der Geschäftsfähigkeit wird in das notarielle Testament aufgenommen. Auf diese Weise wird das Risiko von Streitigkeiten im Erbfall verringert.
Fachkundige juristische Beratung für mehr Rechtssicherheit
Das deutsche Erbrecht ist äußerst komplex. Auch wenn es im Internet zahlreiche Standardvarianten und Formulierungshilfen für Testamente gibt, so lassen sich diese nur selten uneingeschränkt auf die eigene Nachlasssituation übertragen. Für juristische Laien ist daher meist nur bedingt abschätzbar, worauf es beim Abfassen eines Testamentes ankommt. Unklare Formulierungen können zur Folge haben, dass es im Erbfall zu Rechtsstreitigkeiten unter den Hinterbliebenen kommt. Im schlimmsten Fall können Formfehler zur Unwirksamkeit des gesamten Testamentes führen, sodass dann die gesetzliche Erbfolge greift. Genau das wollten Erblasser:innen, die ein Testament verfassen, jedoch verhindern.
Zu den Aufgaben von Notaren, Notarinnen zählt es, den Willen der Erblasser:innen zu erforschen und das Testament so abzufassen, dass die Durchsetzung des Letzten Willens und damit die Absicherung der Erbenden im Erbfall gesichert sind. Denn juristische Laien verwenden leicht Formulierungen, die im „Juristendeutsch“ eine andere Bedeutung haben als gemeinhin gedacht.
Beispiel
Juristische Laien benennen häufig den/die überlebende:n Partner:in als „Vorerbe“ vor den Kindern. Gemeint ist damit in den meisten Fällen, dass zunächst der/die überlebende:n Partner:in in vollem Umfang erben soll und die Kinder erst dann erben, wenn das zweite Elternteil verstorben ist. Der Begriff „Vorerbe“ bedeutet jedoch etwas anderes: Vorerbende auf Zeit. In der Regel profitieren Vorerbende selbst nicht unmittelbar von dem Vermögen aus dem Nachlass. Vielmehr sind Vorerbende meist vorrangig Verwalter:innen des Vermögens aus der Erbschaft.
Notarielles Testament ersetzt in der Regel den Erbschein
Werden eine Immobilie oder ein Unternehmen vererbt, so müssen die Erbenden eine Änderung im Grundbuch beziehungsweise im Handelsregister vornehmen lassen. Wurde das Vermögen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder eines handschriftlichen Testamentes verwebt, so benötigen Erbende einen Erbschein. Die Ausstellung eines Erbscheins ist mit Kosten verbunden und bedeutet zudem häufig eine zeitliche Verzögerung, bis dass die Erbenden die Registeränderung vornehmen lassen können.
Wenn die Erbschaft vorrangig aus einer Immobilie besteht, so müssen die Erbenden die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins aus dem eigenen Vermögen bezahlen. Je nach Wert der Immobilie bedeutet dies eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung für die Erbenden.
Notarielles Testament wird in amtliche Verwahrung gegeben
Ist die Beurkundung durch das Notariat abgeschlossen, wird das notarielle Testament in einem Umschlag verwahrt, der sicher verschlossen und mit dem Siegel des Notariats versehen wird. Dann erfolgt durch das Notariat die Registrierung des Testamentes im Zentralen Testamentsregister und das Testament wird in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht respektive Nachlassgericht gegeben. Jeder Notar, jede Notarin ist gemäß § 34 BeurkG dazu verpflichtet, notarielle Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Durch die amtliche Verwahrung des Testaments wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall auffindbar ist. Zudem ist das Testament vor Verlust und Manipulation geschützt.
Auch handschriftliche Testamente können beim Amtsgericht / Nachlassgericht hinterlegt und registriert werden. Allerdings geschieht dies bei einem notariellen Testament automatisch.
Beispiel
Ein:e Erblasser:in verfasst ein handschriftliches Testament und bewahrt dies zu Hause auf, statt es beim Amtsgericht zu hinterlegen. Da sich das Testament jedoch zwischen anderen Dokumenten befindet, die die Erbende als unwichtig ansehen, ist das Testament nicht auffindbar. Folglich greift die gesetzliche Erbfolge und der letzte Wille kann nicht so umgesetzt werden, wie dies von dem:der Erblassenden gewünscht war.
Das notarielle Testament kann auch durch Minderjährige und Schreibunfähige erstellt werden
Das handschriftliche Testament muss als Ganzes handschriftlich und lesbar verfasst sein. Zudem muss das handschriftliche Testament von der oder den erblassenden Person/en von Hand verfasst sein. Ein eigenhändiges Testament kann also in der Regel nicht durch einen dritte, bevollmächtigte Person geschrieben und lediglich von der oder dem Erblassenden unterzeichnet werden. Ist eine Person schreibunfähig, so stellt in den meisten Fällen das notarielle Testament die einzige Möglichkeit dar, den letzten Willen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zu regeln.
Anders als das handschriftliche Testament kann ein notarielles Testament bereits für Jugendliche ab 16 Jahren erstellt werden. Die Regelungen hierzu finden sich in §§ 2229 I und 2233 BGB.
Finanzielle Sicherheit durch notarielles Testament
Bei der Erstellung eines Testamentes durch einen Notar, eine Notarin fallen unmittelbar Kosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Erstellung eines handschriftlichen Testamentes ist kostenfrei, sofern zuvor keine juristische Beratung in Anspruch genommen wird. Allerdings entfallen bei einem notariellen Testament die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins, da dieser beim notariellen Testament nicht erforderlich ist. Wenn Eltern ihren Nachlass für den Erbfall nach dem/der Erstversterbenden sowie dem/der Längstlebenden getrennt regeln, so fallen die Kosten für die Erstellung eines Erbscheins bei einem handschriftlichen Testament gleich zweimal an.
Nachteile des notariellen Testaments
Der zeitliche und organisatorische Aufwand für die Erstellung eines notariellen Testaments ist nicht von der Hand zu weisen: Während ein handschriftliches Testament zu jeder Zeit und an jedem Ort selbst verfasst werden kann, muss für ein notarielles Testament ein Notariat ausgewählt und ein Termin vereinbart werden. Zudem muss der Notariatstermin mit den sonstigen Terminen der testierenden Person abgestimmt werden.
Bei einem notariellen Testament besteht zudem der Nachteil, dass sich die oder der Erblassende dem Notar, der Notarin bezüglich der eigenen persönlichen Verhältnisse anvertrauen muss. Dies beinhaltet auch etwaige Fragen, in welchen Punkten und in welchem Umfang die oder der Erblassende von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Hier sollten Sie jedoch wissen, dass die notarielle Verschwiegenheit Grundlage der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist.
Wer ein Testament durch einen Notar, eine Notarin erstellen lässt, muss in Betracht ziehen, dass hierdurch ganz unmittelbar Kosten entstehen. Andererseits erspart der:die Testierende den Erben im Erbfall Kosten, die etwa durch die Ausstellung eines Erbscheins entstehen würden.
Fragen rund um das handschriftliche Testament sowie das notarielle Testament
Vor der Erstellung eines Testamentes stellen sich viele Fragen, Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten darauf, wenn es um die Abgrenzung zwischen einem notariellen und einem handschriftlichen Testament geht.
Ist ein handschriftliches Testament gültig ohne Notar?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das handschriftliche Testament als eine der Optionen aufgeführt, wenn Testierende ihren Nachlass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln möchten. Ein handschriftliches Testament kann daher ohne Notar:in oder sonstige juristische Beratung erstellt werden. Damit das handschriftliche Testament ohne Notar gültig ist, muss es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Ist ein notarielles Testament wirklich teurer als ein handschriftliches Testament?
Grundsätzlich gilt: Für die Erstellung eines handschriftlichen Testamentes fallen keine Kosten an. Die Kosten für die Erstellung eines notariellen Testamentes hingegen richten sich regelmäßig nach dem Wert des Vermögens, das vererbt werden soll. Da das deutsche Erbrecht sehr komplex und für juristische Laien nur schwer verständlich ist, ist eine juristische Unterstützung bei der Erstellung eines Testamentes empfehlenswert. Diese kann, alternativ zu einem Notar, einer Notarin auch ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin durchführen. Diese werden dann ebenfalls ein Honorar berechnen.
Zudem ist zu bedenken, dass bei Vorliegen eines notariellen Testaments kein Erbschein erforderlich ist. Liegt lediglich ein handschriftliches Testament vor, so muss ein Erbschein angefordert werden, wenn Immobilien vererbt wurden. Hierfür fallen Kosten an, die sich an dem Wert der Immobilie bemessen.
Kostenloses Muster-Testament: Worauf ist beim Testamentschreiben ohne Notar zu achten?
Kostenlose Muster-Testamente eignen sich nur für Standard-Erbschaftsfälle. Komplexe Verhältnisse lassen sich in der Regel nur unzureichend über kostenlose Muster-Testamente abbilden. Statt von einer Vorlage auszugehen, können Sie bei DeinAdieu mit dem Testament-Assistenten von Beginn weg ein personalisiertes, für Sie gültiges Testament erstellten. Das komplette Testament muss handschriftlich verfasst sowie mit Datum und Unterschrift versehen werden.