- Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder am Lebensende wünschen oder ablehnen.
- Die rechtliche Grundlage einer Patientenverfügung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch: in §1827 BGB.
- Eine Patientenverfügung enthält individuelle Wünsche und Vorstellungen der verfassenden Person und richtet sich an die im Bedarfsfall zuständigen Mediziner:innen und Pfleger:innen.
- Eine Patientenverfügung kann ohne Hinzuziehung einer Fachanwältin oder eines Notars erstellt werden. Aber es gibt gute Gründe, sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung beraten und unterstützen zu lassen.
- Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es gibt keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu erstellen.
- Eine Patientenverfügung ist nicht das Gleiche wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.
Eine Patientenverfügung betrifft jeden Menschen. Nicht nur im Alter sollten Sie eine Patientenverfügung erstellen: Durch Unfälle oder schwere akute Erkrankungen können auch junge Menschen in Situationen kommen, in denen sie nicht mehr selbstbestimmt Behandlungen einfordern, aber auch ablehnen können. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob das Leben mit allen Mitteln verlängert werden soll. Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, in welchen Situationen Sie welche Behandlungen wünschen und welche Sie ablehnen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 1827 BGB definiert, was eine Patientenverfügung ist. In Absatz 1 heißt es: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betreuten zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.”
Konkret bedeutet diese Regelung, dass Mediziner:innen an die Regelungen in einer Patientenverfügung gebunden sind. Dies setzt jedoch voraus, dass in der Patientenverfügung ausreichend genau festgelegt ist, für welche Situationen sie gelten soll und welche konkreten Behandlungen erfolgen oder unterlassen werden sollen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Person, die eine Patientenverfügung erstellt, „einwilligungsfähig“ ist. Beide Punkte, sowohl die konkrete Ausformulierung von Anwendungsbereichen der Patientenverfügung, als auch die Frage der Einwilligungsfähigkeit können im Akutfall strittig sein. Ist dies der Fall, ist eine Patientenverfügung nicht für Mediziner:innen bindend. Vielmehr ist dann, wie in § 1827 Absatz 2 BGB. geregelt, der „mutmaßliche Wille“ zu erforschen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Patientenverfügung zu erstellen, sollte diese alle genannten Voraussetzungen erfüllen. Nur dann können Sie sich sicher sein, dass Ihre Patientenverfügung dazu dient, Ihre Wünsche und Vorstellungen umzusetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Die Begriffe Patientenverfügung, Betreuungsverfügung (LINK zu weiterführendem Artikel: muss später ergänzt werden) und Vorsorgevollmacht (LINK zu weiterführendem Artikel: muss später ergänzt werden) werden häufig synonym verwendet. Richtig ist, dass alle Dokumente darauf abzielen, wichtige Angelegenheiten einer Person zu regeln, wenn diese dazu nicht mehr selbst in der Lage ist. Eine Patientenverfügung regelt ausschließlich die Frage, welche Behandlungen bei einer Person in konkreten Situationen erfolgen oder unterlassen werden sollen. Eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung hingegen legen fest, wer grundsätzlich die wichtigsten Angelegenheiten einer Person regeln soll, wenn die betreffende Person dies nicht mehr selbst tun kann. Ehepartner:innen oder Partner:innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Kinder werden nicht automatisch bevollmächtigt. Es bedarf stets einer Regelung, die die betreffende Person vor dem Eintritt einer Situation verschriftlicht hat, die eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht notwendig macht.
Inhalte einer Patientenverfügung: Wie mache ich eine Patientenverfügung?
Grundsätzlich kann jede Person eine Patientenverfügung erstellen, die über 18 Jahre alt und ohne geistige Einschränkungen ist, die ihre Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Hierfür ist weder die Hinzuziehung eines Fachanwaltes noch einer Notarin erforderlich. Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form abgefasst werden. Sie bezieht sich auf einen Moment in der Zukunft, in dem die Person ihren Willen nicht mehr äußern kann.
Formale Voraussetzungen einer Patientenverfügung
Folgende Informationen gehören in die Patientenverfügung:
- Namen: mit Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- aktuelle Wohnanschrift
- Datum der Ausstellung
- eigenhändige Unterschrift
Zudem sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Das bedeutet vor allem, dass Sie die Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre erneut mit einer Unterschrift und dem aktuellen Datum versehen. Hintergrund dieser Regelung ist es, dass sich Wünsche und Vorstellungen über den Umgang mit einer schweren Erkrankung und dem eigenen Tod im Laufe der Zeit verändern können. Daher sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig durchlesen und bei Bedarf Änderungen vornehmen. Dies kann handschriftlich erfolgen. Das Neuaufsetzen der Patientenverfügung ist nicht erforderlich.
Inhaltliche Anforderungen: Worauf sollten Sie beim Erstellen der Patientenverfügung achten?
Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall greift, müssen hohe inhaltliche Hürden erfüllt werden. Denn in einer Patientenverfügung können Sie festlegen, dass unter bestimmten Voraussetzungen und in konkreten Situationen festgelegte Behandlungen nicht erfolgen sollen. Da dies den Tod zur Folge haben kann, muss die Patientenverfügung inhaltlich sehr konkret formuliert sein. Nur dann sind Mediziner:innen in der Lage, in Ihrem Sinne zu handeln. Und nur wenn die Festlegungen einer Patientenverfügung auf die konkrete Lebens- oder Behandlungssituation zutrifft, ist sie bindend. Andernfalls müssen Ihr mutmaßlicher Wille und Ihre mutmaßlichen Behandlungswünsche erforscht werden.
In der Patientenverfügung müssen Sie daher möglichst konkret die Krankheitssituationen benennen, in denen die Patientenverfügung greifen soll. Das können beispielsweise folgende Situationen und Zustände sein:
- Unheilbare Krankheit, wie Krebs, im Endstadium
- irreversible (nicht rückbildungsfähige), massive Hirnschädigung
- Wachkoma
- Hirnabbau (Demenz) mit Angabe des Stadiums
- konkrete Hinweise auf bereits zum Zeitpunkt des Abfassens der Patientenverfügung bestehenden Erkrankung, die in Zustände münden können, in denen eine Patientenverfügung greifen soll. (Beispielsweise Multiple Sklerose)
Auch in Bezug auf die medizinischen Maßnahmen, die erfolgen oder unterlassen werden sollen, ist es wichtig, dass diese so genau wie möglich beschrieben werden. Denn auf Basis Ihrer Patientenverfügung müssen Mediziner:innen und Angehörige Entscheidungen treffen, die über Leben und Tod entscheiden können. Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ sind laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausreichend konkret.
In der Patientenverfügung sollten Sie konkret auf folgende Fragen eingehen:
- Sollen (im Falle eines Herzstillstandes) Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen?
- Soll eine künstliche Beatmung durchgeführt werden?
- Soll eine künstliche Ernährung begonnen werden?
- Zudem sollten Sie weitere Detailfragen klären, falls Sie bereits schwere Erkrankungen haben, bei denen bestimmte lebensverlängernde Behandlungen im Endstadium der Erkrankung in Frage kommen.
Wichtige Ergänzungen: Welche Informationen gehören zusätzlich in eine Patientenverfügung?
Falls eine Situation eintreten sollte, die nicht von der Patientenverfügung gedeckt ist, können Sie durch weitergehende Informationen die Erforschung ihres mutmaßlichen Willens für Angehörige und Mediziner:innen erleichtern. Auf diese Weise stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Wertvorstellungen hierbei berücksichtigt werden. Es geht um Fragen wie diese:
- Was sind Ihre religiösen Ansichten?
- Welche Moralvorstellungen sind für Sie wichtig?
- Wovor haben Sie in Bezug auf Alter und Krankheit Angst?
- Wem vertrauen Sie?
Wer kann beim Patientenverfügung erstellen unterstützen?
Grundsätzlich ist es möglich, eine Patientenverfügung zum Ausdrucken zu verwenden. Entsprechende Vorlagen, die auf dem Baukastenprinzip basieren, finden Sie unter anderem beim Bundesministerium für Justiz oder bei der Verbraucherzentrale. Im Internet finden sich zudem zahlreiche weitere Patientenverfügungen zum Ausdrucken. Hier ist es wichtig, dass Sie auf die Seriosität des Anbieters achten. Auch ist es wichtig, dass Sie alle Textpassagen sorgfältig lesen und mit Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen abgleichen. Außerdem können Sie die Bausteine der Patientenverfügung selbst abändern oder ergänzen. Bei Fragen ist es wichtig, dass Sie sich beraten lassen. Dies kann bei Fachanwälten, Fachanwältinnen, Notaren, Notarinnen oder Mediziner:innen geschehen.
Patientenverfügung erstellen: Wer kann helfen?
Wenn Sie sich bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung beraten lassen möchten, dann haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:
- Fachanwalt, Fachanwältin oder Notar, Notarin: Diese können Sie insbesondere in juristischen Fragen beraten.
- Mediziner:innen: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten. Diese kennen Ihren Gesundheitszustand am besten. Hier erhalten Sie Unterstützung, wenn es darum geht, medizinische Sachverhalte so konkret wie möglich zu formulieren.
- Beratungsstellen: Einige Rechtsschutzversicherungen, die Caritas sowie die Deutsche Stiftung für Patientenschutz bieten Beratungen per Telefon oder online zum Thema Patientenverfügung.
Hinweise zur Auffindbarkeit einer Patientenverfügung
Im Ernstfall kann es sein, dass die Patientenverfügung sehr schnell bereitstehen muss. Daher sollten Sie, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, folgende Dinge beachten:
- Führen Sie immer einen Zettel mit einem Hinweis auf Ihre Patientenverfügung mit sich. Auf dem Zettel muss auch stehen, wo die Patientenverfügung sich befindet.
- Die Patientenverfügung können Sie bei einem Familienmitglied oder bei einer anderen vertrauenswürdigen Person hinterlegen.
- Notare, Notarinnen und Fachanwälte sowie Fachanwältinnen hinterlegen die Patientenverfügung auf Wunsch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.